Ablauf

Wie geht das alles vor sich, wenn Sie sich zu einer Striptease Buchung in NRW bei uns entschieden haben? Das klären die folgenden Absätze, sodass die wichtigsten Fragen geklärt sein sollten. Haben Sie dennoch Fragen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Der von Ihnen gewünschte Veranstaltungsort wird am Tag der Party von unseren Stripper und Stripperinnen in NRW selbständig aufgesucht, allerdings sollte eine Zeitspanne von plus/minus 30 Minuten eingerechnet werden.

Sobald er oder sie vor Ort ist, wird er Sie als Veranstalter darüber telefonisch in Kenntnis setzen.

Auch die Partystrip Künstler in Nordrhein Westfalen haben gewisse Anforderungen. So ist es sinnvoll, dass der Stripper oder die Stripperin einen eigenen Raum zum Umziehen zur Verfügung gestellt bekommt. Natürlich sollte dieser Raum in relativer Nähe zur Bühne/Auftrittsort befindlich sein – und für Veranstaltungen in Herbst und Winter wichtig: Er sollte möglichst auch beheizt sein. Darin benötigt der Akteur noch einen Schminkspiegel sowie Tisch und Stuhl, um sich perfekt vorbereiten zu können.

Im Auftrittsraum selbst sollte die Möglichkeit gegeben sein, CDs und USB abzuspielen oder das Handy mit Bluetooth verbinden zu können. Bitte auch darauf achten, dass gebrannte CDs abspielbar sind. Im Raum, in dem getanzt wird, benötigt der Stripper oder die Stripperin dann noch einen Stuhl ohne Armlehne, jedoch mit Rückenlehne, welchen er oder sie in aller Regel in die Show mit einbezieht.

Wichtig auch der rechtliche Hinweis: Die Anwesenheit von Jugendlichen ist während der gesamten Show nicht gestattet, hierfür ist unbedingt Sorge zu tragen. Die Show ist schließlich unbedingt erotisch einzuordnen. Anderenfalls kann es zu Problemen kommen, die wir gerne vermeiden möchten. Wir nehmen die Jugendschutzgesetze ernst.

Ebenso wichtige Anmerkung für den Fall, dass Sie sich für das Outfit von einem Polizisten oder einer Polizistin entschieden haben. Strip-Aufführungen in Polizeiuniformen sind nur im privaten Rahmen erlaubt. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist dies leider nicht möglich. Ebenso dürfen Sie keine Videoaufnahmen von strippenden Polizisten oder Polizistinnen erstellen, auch nicht im privaten Rahmen. Das hat urheberrechtliche Gründe. Für private Zwecke dürfen Sie zwar in der Regel Fotos erstellen, diese aber keineswegs verkaufen oder öffentlich zugänglich machen.

Alle Details des Abends und des Verlaufs klären Sie ausschließlich mit uns. Einzig die Zahlung der Gage erfolgt direkt vor Ort an die Stripperin oder den Stripper oder vorab per Überweisung. Üblicherweise können Sie unsere Stripper und Stripperinnen in einem Radius von 150km buchen. Ab einer Entfernung von 30km vom letzten Veranstaltungsort wird eine Anfahrtspauschale berechnet. Darüber werden Sie selbstverständlich im Voraus informiert. Bei weiteren Fragen stehen wir sowohl telefonisch als auch über das Kontaktformular zur Verfügung.